Morphin passiert die Plazentaschranke und gelangt somit zum Embryo bzw. Fötus.
Bezüglich des teratogenen Risikos ist aufgrund der fehlenden Datenlage keine abschliessende Beurteilung möglich.
Wird eine Patientin während der SROM-OAT schwanger, sollte sie weiterhin den Opioidagonisten regelmässig einnehmen. Ein allfälliger Beikonsum anderer psychoaktiver Substanzen (auch Alkohol und Nikotin) sollte möglichst unterbleiben.
Zur Verhinderung eines fortgesetzten Heroinkonsums durch die schwangere Frau ist eine adäquate OAT dringend indiziert. Zudem sollte eine enge Kooperation mit allen Beteiligten im Helfersystem der schwangeren Frau, z.B. Gynäkologin/Gynäkologe, angestrebt werden.
Beim Neugeborenen ist mit einem neonatalen Entzugssyndrom zu rechnen.
Morphin wird beim Stillen mit der Muttermilch an den Säugling abgegeben. Dabei können höhere Plasmaspiegel als im mütterlichen Kreislauf erreicht werden.
Gemäss den bisher gemachten empirischen Erfahrung und Erhebungen rechtfertigt die reine OAT nicht mehr das primäre Abstillen. Pro (Mutter-Kind-Beziehung, Anbindung an die Ärztin oder an den Arzt, Hilfe gegen Beikonsum) und Contra (Folgen für Kind) müssen in Erwägung gezogen werden!
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